Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Geltung der AGB, Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) gelten für alle zwischen der Pflegepiraten GmbH & Co. KG, Alter Schlachthof 39, 76131 Karlsruhe (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ oder “länk“) und dem Auftraggeber (nachfolgend auch “Arbeitgeber” oder “Auftraggeber”) geschlossenen Vereinbarungen über die Bereitstellungen von Bewerberprofilen und den Auftritt des Auftraggebers auf der Plattform länk (nachfolgend „Plattform“ genannt) und den zusammenhängenden Leistungen, mit denen die Vermittlung von qualifizierten BewerberInnen aus Pflege- und Gesundheitsbereich an den Auftraggeber angestrebt wird.

1.2 Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der AGB, diese findet sich unter: www.laenk.de/agbs. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

1.3 Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB), die auf der Suche nach qualifizierten BewerberInnen aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich sind. VerbraucherInnen (§ 13 BGB) steht die Plattform als BewerberInnen zur Suche nach geeigneten Stellen zur Verfügung.

1.4 Dem Auftraggeber wird seitens länk ein unverbindliches Angebot übersandt. Sofern der Auftraggeber mit länk eine vertragliche Beziehung auf Grundlage dieses Angebotes eingehen will, so unterschreibt er dieses unter übermittelt es per Post oder per Scan per E-Mail an länk. länk kann dieses Angebot binnen 14 Tagen schriftlich (unterschriebene eingescannte Bestätigung, übermittelt per E-Mail ist ausreichend) annehmen. Gleiches gilt für Änderungen der Leistungen sowie dieses Vertrages.

  • 2 Leistungen von länk; Erfüllung des Vermittlungsauftrages

2.1 Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die über die Plattform angestrebte Vermittlung von geeignetem Personal an Unternehmen im Pflege- und Gesundheitsbereich und Begründung von Arbeitsverhältnissen zwischen Auftraggeber und BewerberInnen des besagten Bereichs sowie damit zusammenhängender Dienstleistungsbranchen.

2.2 Dreh- und Angelpunkt der Leistungen von länk ist die betriebene Plattform, über die sich BewerberInnen auf von den Arbeitgebern ausgeschriebene Stellen bewerben können. Im Hinblick auf die potentiellen BewerberInnen unterstützt länk diese, um einfach und schnell ein aussagekräftiges Profil auf der Plattform anzulegen sowie informiert diese über für sie nach Sicht von länk geeignete Stellen und sendet Ihnen diese auf verschiedenen Wegen zu. Die Arbeitgeber können sich auf der Plattform mit einem attraktiven Unternehmensprofil für die Bewerber interessant machen. Länk unterstützt den Arbeitgeber hierbei bei der Präsentation (es können mitunter von dem Arbeitgeber Bilder, Videos, Angaben von Benefits etc. hochgeladen werden sowie offene Stellen eigenständig verwaltet werden) und informiert diesen über nach Dafürhalten von länk mögliche passende BewerberInnen (inkl. Unterlagen). Dabei richtet sich länk nach den Anforderungen des Arbeitgebers, sie werden diesem nur Bewerbungen präsentieren, die sich weitgehend mit den Auftragsanforderungen decken. Der Arbeitgeber kann dann mit den für ihn passenden BewerberInnen in Kontakt treten und bspw. Bewerbungsgespräche durchführen. Die Besetzung einer Stelle durch einen von länk präsentierten Kandidaten obliegt dem Auftraggeber und dem/der Bewerber/in selbst und ist somit keine Leistung von länk.

2.3 länk übernimmt keine Überprüfung der Richtigkeit der Angaben der BewerberInnen sowie Verifizierung von deren Unterlagen. Ebenfalls werden auch Unternehmensangaben des Auftraggebers nicht auf deren Richtigkeit geprüft. länk führt ggf. telefonische oder per anderen Medien geführte Gespräche/Kontaktaufnahmen mit dem Bewerber oder der Bewerberin durch, um deren Bewerbungsprofil und u.U. auch Stellensuche zu verbessern. Es obliegt dem Auftraggeber, abschließend zu prüfen, ob die/der Bewerber/in über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Tätigkeit verfügt und den gesundheitlichen wie charakterlichen Anforderungen gerecht wird und über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Ebenfalls wird sich der Auftraggeber um ggfs. erforderliche Genehmigungen (bspw. Arbeitsgenehmigungen) selbst kümmern. Eine mitunter auf der Plattform bereitgestellte Information über eine Arbeitserlaubnis beruht auf der Angabe der/des Bewerbers/Bewerberin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben, insbesondere Referenzen und Qualifikationen haften allein die Kandidaten. länk übernimmt keine Haftung.

2.4 Eine die Provision von länk auslösende Vermittlung liegt vor, wenn durch die Mitwirkung von länk ein Vertrag über eine Beschäftigung (insb. Arbeitsvertrag) zwischen der/dem vorgestellten/r Bewerber/in und dem Auftraggeber zustande gekommen ist (unabhängig von dessen Laufzeit). Dies umfasst einen mündlichen oder schriftlichen/textlichen, direkten oder indirekten Vertrag (bspw. Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, gesellschaftsrechtlicher Beteiligungsvertrag o.ä.. Ein/e Bewerber/in wurde insofern vorgestellt, sobald Informationen zum Bewerber oder zur Bewerberin übermittelt wurden, welche die Identifikation durch den Auftraggeber ermögliche.

2.5 Für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses reicht Mitursächlichkeit aus. Der Zeitpunkt der Übermittlung der Bewerbungsunterlagen der Bewerberin oder des Bewerbers ist dabei unerheblich, sofern diese vor der Einstellung der Bewerberin oder des Bewerbers liegt. Es ist einzig ausschlaggebend, dass das Beschäftigungsverhältnis durch die Bemühungen von länk im Rahmen derer Vermittlungstätigkeit zustande kam. Es ist der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses maßgeblich. Der Auftraggeber wird länk über ein solches Ereignis informieren. Auch wenn eine Information durch den Auftraggeber an länk unterbleibt und länk dies im Nachgang erfährt, so wird das Honorar geschuldet.

2.6 Stellt der Auftraggeber eine/n ihm durch länk vorgeschlagene/n Bewerber/in innerhalb von 18 Monaten nach dem Vorschlag durch länk ein, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars bestehen.

2.7 Tritt der Fall ein, dass ein/e durch länk vorgestellter Bewerber/in dem Auftraggeber bereits als potenzieller Mitarbeiter bekannt ist – z.B., weil er sich bereits bei diesem beworben hat (dies ist von der Bewerberin oder dem Bewerber zu bestätigen) – so entsteht kein Honoraranspruch von länk. In diesem Falle muss der Auftraggeber länk hierüber unverzüglich (spätestens 10 Werktage nach Vorstellung durch länk) informieren. Der Auftraggeber ist hierfür beweisbelastet. Sofern diese Information unterbleibt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung bestehen. Der Auftraggeber kann länk beauftragen, ihre Tätigkeit auch in diesem Falle und bezogen auf den/die jeweiligen Bewerber/in weiterzuführen. In letzterem Falle bleibt der Honoraranspruch bestehen.

  • 3 Plattform

3.1 Der Auftraggeber kann sich nach Abschluss des Vertrages mit länk zur Plattform registrieren. Die Nutzung eines Benutzerkontos mit den hier in den AGB genannten Funktionen ist nur möglich, wenn ein Vertrag inkl. dieser AGB abgeschlossen wurde. Künftig wird es ebenfalls möglich sein, über die Plattform bei der Registrierung den Vertrag zu schließen, indem bei der Registrierung diese AGB von dem Auftraggeber akzeptiert werden als Inhalt der vertraglichen Einigung zwischen ihm und länk.

3.2 Der Auftraggeber hat seinen Mitarbeitern sowie allen weiteren befugten Nutzern seines Benutzerkontos Verpflichtungen aufzuerlegen, die sicherstellen, dass ausschließlich vom Auftraggeber autorisierte Personen die Zugänge und das Benutzerkonto auf der Plattform  verwenden.

3.3 Über das Benutzerkonto ist die Steuerung des Auftritts des Auftraggebers auf der Plattform möglich, es können mitunter Bilder, Videos etc. hochgeladen, Stellenanzeige veröffentlicht/ergänzt/heruntergenommen werden sowie sonstige für die Dienstleistung notwendige Prozesse (Kontaktanfragen, Informationen) angezeigt werden. Der Auftraggeber wird sein Benutzerkonto regelmäßig auf neue Nachrichten prüfen. Er verpflichtet sich weiterhin zur zügigen und umgehenden Reaktion (spätestens binnen 5 Werktagen), auf alle Kontaktanfragen oder sonstige Korrespondenzen, die über die Plattform übermittelt werden. Bei Nicht-Reaktion kann länk den Auftraggeber dazu auffordern, unbearbeitete Nachrichten oder Vorgänge zu bearbeiten. Sollten trotz Aufforderung nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen weiterhin Nachrichten oder Vorgänge unbearbeitet sein, ist länk berechtigt, ersatzweise die Kommunikation vorzunehmen, die Vorgänge abzuschließen und beispielsweise offene Bewerbungen abzulehnen.

3.4 Daneben wird der Auftraggeber sein Unternehmensprofil auf der Plattform attraktiv und ansprechend gestalten. Sollten Fragen bestehen, insb. zu technischen Gegebenheiten, so wird länk hierbei zur Seite stehen. Für den Erfolg bei den BewerberInnen wesentlicher Faktor ist eine attraktive Darstellung des Arbeitgebers. Insbesondere zählt hierzu, die (Kontakt-)Daten sowie Stellenangebote aktuell zu halten und alle relevanten Informationen bereit zu stellen, um ein gutes Bild des potenziellen Arbeitgebers dazustellen. Sollte der Arbeitgeber Vorgenanntes trotz Hinweis und Aufforderung, dies (binnen 14 Tagen) zu ändern, nicht tun, so behält sich länk entsprechende Maßnahmen vor, insb. die durch Pflege des Profils entstandenen Kosten geltend zu machen.

3.5 Die Plattform ist kein Archivsystem für Daten, Dateien und Inhalte des Auftraggebers. länk übernimmt daher keine Haftung und Gewähr für die Speicherung, Abrufbarkeit und Verfügbarkeit der hochgeladenen und eingestellten Inhalte über den der bloßen Vertragserfüllungspflicht hinausgehenden Umfang übernehmen.

3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte oder sonstigen Merkmale der Plattform (einschließlich Preise oder Dienstleistungsbeschreibungen) zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, nachzubilden, zu übersetzen, zu verbreiten, weiterzugeben oder zu rekonstruieren (reverse engineering). Dem Auftraggeber ist jede Verletzung oder versuchte Verletzung der Sicherheit der Plattform untersagt, ebenso wie Versuche, die Verletzlichkeit des Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu prüfen oder zu testen oder die Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen.

3.7 länk ermöglicht es dem Auftraggeber, für die Dauer des Vertrages auf die Plattform zuzugreifen. länk kann jederzeit den Zugang zu den Leistungen temporär unterbrechen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Plattform oder gespeicherter Daten dies erfordern und in der Abwägung die schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers nicht eindeutig überwiegen.

3.8 länk ist bemüht ein Höchstmaß an Erreichbarkeit im Rahmen des Einflussbereichs zu ermöglichen. Länk gewährleistet die Verfügbarkeit im Rahmen ihres eigenen Einflussbereichs in der Regel rund um die Uhr zu 99% auf das Jahr unter der Maßgabe, dass Zeiträume der Nichtverfügbarkeit zum Zwecke der Wartung des Systems nicht auszuschließen sind. Die kurzzeitige Nichtverfügbarkeit aufgrund notwendiger Wartungsmaßnahmen zählt nicht zu den Zeiten der Nichtverfügbarkeit in im Sinne der hier gemachten Verfügbarkeitszusage. Länk wird die Durchführung solcher Wartungsmaßnahmen, soweit möglich und zumutbar, jedoch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vornehmen. länk hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit des Internet insgesamt oder der zur Verbindungsherstellung erforderlichen Infrastruktur Dritter (Access-Provider, Backbones, DNS-Server o.ä.) und kann daher für solche Umstände auch keine Verfügbarkeitszusagen machen und dafür auch nicht haften. Dies gilt insbesondere für Fälle der Höheren Gewalt, insbesondere aufgrund äußerer, nicht vorhersehbarer und nicht beeinflussbarer Ereignisse.

3.9 Wir stellen dem Auftraggeber die Plattform kostenlos auf unbestimmte Zeit zur Verfügung, behalten uns jedoch vor, die Plattform nicht mehr zu betreiben oder in nicht wesentlichen Einzelheiten (bspw. einzelne Funktionen) anzupassen. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers, dass bestimmte Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten bestehen, bestehen bleiben oder zukünftig eingerichtet werden.

  • 4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Arbeitgeber übermittelt an länk spätestens 7 Tage nach Arbeitsantritt die notwendigen Informationen in Textform über den erfolgen Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit dem von länk vorgestellte/n bzw. bekannt gemachte/n Bewerber/in (Beginn und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses, Bruttomonatsgehalt oder Bruttojahresgehalt). Dies umfasst auch die Übersendung etwaiger zum Nachweis geeigneter Unterlagen, sofern diese erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, länk unverzüglich in Textform zu informieren, sobald Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung oder den Erfolg der Vermittlungstätigkeit auswirken können.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, von länk in regelmäßigen Abständen übersandte Statusabfragen ordnungsgemäß und baldigst, spätestens nach sieben Tagen, zu beantworten. Zudem wird er länk unverzüglich mitteilen, wenn ein Bewerberprofil nicht auf das von ihm veröffentlichte Stellenprofil passt. Dies dient dazu, dass die beiderseitige Attraktivität der Plattform für BewerberInnen und Arbeitgeber gewahrt bleibt. länk wird, sofern durch die Information festgestellt wird, dass die Stellenbeschreibung nachzubessern ist, den Auftraggeber hierzu beraten.

4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Informationspflichten gegenüber länk nicht (ausreichend) nach, so dass länk daran gehindert ist anhand der konkreten Informationen die Erbringung seiner Leistung zu prüfen (bspw. indem über die Einigung über einen Vertrag gem. Ziffer 2.4 dieser AGB nicht (korrekt) informiert wird) bzw. abzurechnen (bspw. indem über das Gehalt oder die Position der/des Bewerbers/Bewerberin o.ä. nicht (korrekt) informiert wird), ist länk berechtigt, anhand öffentlich zugänglicher Informationen die fehlenden für die Prüfung der Leistungserbringung oder die Rechnungsstellung notwendigen Angaben zu ermitteln. Sofern das Gehalt Grundlage des Honoraranspruches ist, kann dann als Grundlage das durchschnittliche Gehalt in der jeweiligen Anstellungsart herangezogen werden. Das so ermittelte Gehalt wird dem Auftraggeber vorgelegt. Sollte dieser nicht innerhalb von 14 Tage unter Vorlage entsprechender Nachweise widersprechen, ist die Grundlage des Honoraranspruches das so von länk ermittelte Gehalt. Ist eine Schätzung nicht möglich, bspw. weil die Datenbasis hierfür nicht ausreichend ist, bzw. widerspricht der Auftraggeber dem ermittelten Gehalt von länk und kommt eine Einigung der Parteien über das zu ermittelnde Gehalt nicht zustande, gilt folgendes: Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung eines pauschalen Provisionsbetrages in Höhe von 4.000 Euro an länk. länk ist berechtigt den pauschalisierten Honorarbetrag bei Bedarf niedriger anzusetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt im Einzelfall den Nachweis zu erbringen, dass der Provisionsanspruch für länk im konkreten Fall geringer ist. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Pauschalierung erbracht, ist der pauschalierte Betrag zu zahlen. Gelingt der Nachweis, schuldet der Auftraggeber den entsprechend geringeren Betrag. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche durch länk wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

4.4 Bei der Bereitstellung von Informationen (im Unternehmensprofil sowie verfasster Stellenanzeigen) sowie im Kontakt/Interaktion mit den BewerberInnen wird der Auftraggeber die gesetzlichen Vorschriften sowie rechtlichen Vorgaben einhalten, insbesondere auch des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). Die im Unternehmensprofil sowie im Kontakt zudem veröffentlichten Bilder, Videos, Texte etc. sind frei von Rechten Dritten (insb. kann bei Abbildungen von Personen auf Bildern und in Videos deren vorherige Zustimmung notwendig sein).

Es ist nicht erlaubt, Informationen zu versenden, die die Persönlichkeit anderer verletzen, verletzen können oder anstößiger Natur sind sowie das Rekrutieren von Clubmitgliedschaften, Tätigkeiten im sexuellen Gewerbe und Schneeball- und Pyramidensystemen. Nur mit expliziter Zustimmung von länk ist das Anwerben im Rahmen von Selbstständigkeiten beispielsweise in Franchise-Systemen erlaubt. Unzulässig ist zudem die Bewerbung für eigene Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers, soweit dies über die Darstellung der eigenen Tätigkeit im Pflege- und Gesundheitsbereich hinausgeht.

4.5 Für vorgenannte Fälle (Ziffer 4.3) stellt der Auftraggeber länk von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Gleichzeitig erklärt der Auftraggeber, dass länk an den so erstellten Texten und Inhalten alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich des Bearbeitungsrechtes zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, erhält und dass er selbst über die erforderlichen Rechte verfügt. In den Fällen der Ziffer 4.3 bleibt länk jederzeit berechtigt, den Text und sonstige Inhalte der Stellenangebote im Interesse des Arbeitgebers zu modifizieren. Sollte länk eine Modifizierung selbst vornehmen oder der Auftraggeber eine Modifizierung durch länk veranlassen, so obliegt die Einhaltung des Allgemeine Gleichstellungsgesetzes (AGG) über die modifizierten Stellen länk, sofern der Auftraggeber selbst die Modifizierung nicht zu verantworten hat.

4.6 Für die Veröffentlichung von Stellenangeboten und Unternehmensprofilen benötigt länk detaillierte Informationen von den zu besetzenden Positionen und der Organisation des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt länk hierfür für die Dauer der vertraglichen Beziehung und für die Durchführung der Leistungserbringung im Sinne dieses Vertrages ein einfaches, unwiderrufliches, unentgeltliches und weltweites Nutzungs- und Verwertungsrecht für diese Informationen ein. Dieses umfasst die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Versendung und das öffentliche Zugänglichmachen einzelner oder gesamter Inhalte, einschließlich des Rechts zur Nutzung und Verwendung des oder der Logos bzw. Namens des Auftraggebers sowie aller erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an vom Auftraggeber hochgeladenen oder freigegebenen Bildern, Dateien und dergleichen.

Mit Veröffentlichung des Stellenangebots bestätigt der Auftraggeber, dass er über sämtliche Nutzungsrechte an den von ihm übermittelten, freigegebenen oder eingestellten Inhalten verfügt. Der Auftraggeber stellt länk von jedweden Ansprüchen Dritter in diesen Fällen vollumfänglich frei.

  • 5 Honoraranspruch, Zahlungsbedingungen, Kosten

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar bei erfolgreicher Vermittlung (wie obenstehend definiert) zu zahlen. Die Höhe des Honoraranspruches ergibt sich aus Folgendem, sofern keine anderweitigen vertraglichen Absprachen getroffen wurden: 20% des Bruttojahreseinkommens einschließlich etwaiger Zulagen und Sonderzahlungen zzgl. der aktuellen MwSt. Das Jahresbruttoeinkommen ist dem geschlossenen Vertrag zwischen Auftraggeber und Bewerberin bzw. Bewerber zu entnehmen bzw. ergibt sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitseinkommen.

5.2 Das Honorar sowie die weiteren Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.

5.3 Vereinbarungen bzgl. der möglichen Übernahme von Reisekosten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen sind ausschließlich zwischen Auftraggeber und BewerberIn zu treffen.

  • 6 Laufzeit; Kündigung

6.1 Mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages beginnt die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jeder Seite mit einer Frist von drei Monaten zum Kalendermonatsende gekündigt werden. Während dieses Zeitraumes vermittelte BewerberInnen gelten als nach den Bedingungen des Vertrages vermittelt. Gleiches gilt für BewerberInnen, mit denen ein Vertrag nach diesen AGB binnen 12 Monate nach Beendigung des Vertrages zwischen Auftraggeber und länk, aber aufgrund einer Tätigkeit von länk während der noch bestehenden Geschäftsbeziehung zustande kommt zustande gekommen ist.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

länk behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen Benutzerkontos zu deaktivieren oder zu löschen bzw. Benutzerkontos an der Möglichkeit der Nutzung bestimmter Funktionalitäten zu hindern, jedenfalls im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht begründen, dass – die Plattform von länk in unerlaubter Art und Weise genutzt wird. Eine unerlaubte Nutzung in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn BewerberInnen kontaktiert, Informationen bereitgestellt oder andere Maßnahmen vorgenommen werden, die nicht mit der Besetzung eines Stellenangebots einhergehen. Eine unerlaubte Nutzung liegt auch dann vor, wenn die Plattform durch oder für Dritte genutzt wird; wenn von dem Benutzerkonto aus rechtswidrige Handlungen begangen wurden oder werden; wenn Informationen, die für die Vermittlung bzw. Leistungserbringung von länk eine nicht unerhebliche Rolle spielen, vom Auftraggeber bewusst falsch angegeben wurden; wenn  der Auftraggeber wiederholt schuldhaft gegen diese AGB verstößt oder wenn der Auftraggeber sein Benutzerkonto nicht mehr pflegt, insbesondere wenn trotz Aufforderung und Abwarten eines angemessenen Zeitraums keine Aktivitäten auf dem Benutzerkonto mehr erfolgen (bspw. gegenüber Kandidaten innerhalb angemessener Zeit nicht reagiert/geantwortet wird). Diese Aufzählung ist nicht abschließend. In allen Verdachtsfällen wird länk zunächst das Benutzerkonto des Auftraggebers bis zum Beweis des Gegenteils deaktivieren. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist länk berechtigt, das Benutzerkonto zu löschen und hierdurch entstandene Aufwendungen bzw. Schäden beim Auftraggeber geltend zu machen. Die Sperrung bzw. Löschung des Benutzerkontos bedeutet zugleich die Kündigung aus wichtigem Grund durch länk.

6.3 Die Kündigung hat schriftlich (eingescannte Unterschrift genügt nicht) zu erfolgen.

6.4 Im Falle der Kündigung wird länk das Benutzerkonto des Auftraggebers sowie alle Inhalte und ggf. zu diesem Zeitpunkt aktive Stellenangebote des Auftraggebers deaktivieren bzw. sogleich löschen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung gilt hinsichtlich der personenbezogenen Daten die Regelung entsprechend.

  • 7 Gewährleitung; Haftung

7.1 länk übernimmt keine Besetzungsgarantie. Die von länk gemachten Angaben zu einem Bewerber basieren auf den länk durch die Bewerber selbst mitgeteilten Informationen. Eine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird folglich nicht übernommen. Ebenfalls übernimmt länk keine Garantie oder Gewähr für die Arbeitsqualität und physische oder psychische Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen Zuverlässigkeit. Eingereichte Zeugnisse, Zertifikate o.Ä. werden nicht auf Echtheit überprüft. Die Verantwortung hierfür trägt alleine der Auftraggeber. Regress- und anderweitige Ersatzansprüche des Auftraggebers oder von Bewerbern sind ausgeschlossen.

7.2 länk haftet für Schäden des Auftraggebers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einer nur einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der jeweils vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von länk als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

  • 8 Vertraulichkeit gegenüber Dritten, Datenschutz

8.1 Der Auftraggeber oder die Mitarbeiter, die entsprechenden Zugang zu den Kandidatenprofilen haben, sind verpflichtet, alle im Rahmen geschäftlichen Verbindung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dritte in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG und solche Unternehmen, bei denen (auch teilweise) Personenidentität der vertretungsberechtigten Personen, Gesellschafter bzw. Inhaber besteht. Umgekehrt verpflichtet sich länk ebenfalls zum vertraulichen Umgang der bereitgestellten Informationen des Auftraggebers.

8.2 Alle die Bewerber betreffenden Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln und entsprechend geltender Datenschutzregelungen zu vernichten bzw. löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das Zugeständnis zur Weiterleitung der Daten an den Auftraggeber im Rahmen der Nutzungsbedingungen der Plattform eingeholt wird. In den Nutzungsbedingungen selbst wird die aus Sicht von länk notwendige Verarbeitung der Daten über Telefon und Whatsapp aufgeführt und als Teil der vertraglichen Leistung angesehen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

8.3 Die Parteien verpflichten sich alle anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) (im Folgenden: “DSGVO”), vollständig einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung von Artikel 6 DSGVO für jede Verarbeitungstätigkeit, sowie alle Verpflichtungen die sich aus der DSGVO ergeben zu erfüllen, einschließlich der Verpflichtung, die betroffene Person über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung gemäß Artikel 12 ff. DSGVO zu informieren. Auf Anfrage einer Partei wird die jeweils andere Partei Unterlagen zur Verfügung stellen, die die Erfüllung der Datenschutzvorgaben belegen.

8.4 Die Parteien sind getrennte Verantwortliche im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen. Die Parteien haften demgemäß für ihre jeweilige Datenverarbeitungstätigkeit und für alle Schäden, die durch eine solche Verarbeitung – insbesondere unter Missachtung der DSGVO – verursacht werden, alleine. Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung entsteht und unter keinen Umständen haftet eine der Parteien gesamtschuldnerisch für die Verstöße der anderen Partei. Die Parteien stellen sich gegenseitig von jeglicher Haftung und von Ansprüchen Dritter aufgrund des Datenschutzes frei, insbesondere behördlicher Bußgelder, die daraus resultieren, dass die jeweils andere Partei gesetzlichen und/oder vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist.

  • 9 Nachträgliche Änderungen dieser AGB

9.1 Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB im Laufe der vertraglichen Beziehung zu ändern. Der Auftraggeber wird über die Änderungen ausdrücklich in geeigneter Weise (in der Regel durch ein Popup-Fenster oder eine E-Mail) spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informiert und auf die geänderten Passagen hingewiesen.

9.2 Die Zustimmung kann entweder durch ausdrückliche Zustimmung erfolgen oder durch Schweigen (Zustimmungsfiktion), wenn

  1. a) die Änderung die AGB erfolgen soll, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage (gesetzliche Änderung, Änderung der Rechtsprechung, rechtskräftiges Urteil o.Ä.) wiederherzustellen oder IT-sicherheitstechnische Erfordernisse eine Änderung der AGB erforderlich machen,
    b) der Auftraggeber der Änderung nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht (in letzterem Fall wird der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens beendet).

Wir werden den Auftraggeber in der Mitteilung über die Änderungen auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

  • 10 Schlussbestimmungen

10.1 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, wie dem UN-Kaufrecht (CISG). Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Karlsruhe. länk ist jedoch in diesem Falle berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Erfüllungsort ist Karlsruhe.

Stand: 05.05.2023